Wichtige Information für Ihre Steuererklärung:
Durch die Abgeltungssteuer profitieren Anleger von einer vereinfachten Erklärungsplicht Kapitaleinkünfte:
- die Bank führt die Kapitalertragssteuer automatisch ans Finanzamt ab
- für den Anleger ist es in der Regel nicht mehr erforderlich, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben
Sollten Sie dennoch eine Steuerbescheinigung benötigen, haben Sie hier die Möglichkeit folgende Bescheinigungen zu beantragen:
- Jahressteuerbescheinigung
- Nullsteuerbescheinigung
- Zinsbescheinigung
- Erträgnisaufstellung
- Saldenbestätigung
Hinweis: Sofern die bestellte Bescheinigung als Ersatz für eine bereits Erhaltene dient, werden 5,50 Euro berechnet.
Ihre Ausfertigung wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen per Post nach Hause geschickt.